Steuerberatung für nicht-residenten

AM RG Abogados ist auf die Steuerberatung für Nicht-Residenten spezialisiert und verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet und Hunderte von zufriedenen Kunden.

Bürger, welche in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, aber Immobilieneigentümer sind, die der Eigentümer für nicht-wirtschaftliche Aktivitäten nutzt, unterliegen einer Steuer namens IRNR (Einkommenssteuer für Nicht-Residenten). Diese Steuer basiert auf dem geschätzten Einkommen von 1,1 % des Katasterwerts der Immobilie (bzw. 2 %, wenn der Katasterwert seit dem 01.01.1994 nicht revidiert oder geändert wurde), und der anwendbare Steuersatz beträgt 19 % für EU-Bürger und 24 % für Nicht-EU-Bürger.

Es gibt drei Hauptkriterien, um eine Person als nicht “Nicht-Residente” betrachten:

  • Er/sie wohnt weniger als 6 Monate im Land.
  • Die Hauptberufstätigkeit der Person wird nicht in Spanien ausgeübt.
  • Die Hauptmitglieder der Familie (Ehepartner und Kinder) haben nicht das ganze Jahr über ihren Wohnsitz in Spanien.

Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, müssen Sie Ihre Steuer mit dem Formular 210 entrichten, in dem Sie alle Ihre persönlichen Daten, Ihre Bankverbindung und Angaben zu Ihrem Vermögen in Spanien machen (je nach Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Doppelbesteuerungsabkommen). Wenn Ihr Haus mehreren Eigentümern gehört, muss jeder von ihnen jedes Jahr ein eigenes Formular für die diese Steuer für Nicht-Residenten ausfüllen.

Wenn Sie die Zahlungsfrist, der letzte Tag ist der 23. Dezember, versäumen, werden Sie mit einem progressiven Zins bestraft, der bis zu 20 % des Wertes der verbleibenden Steuer betragen kann, wenn sie nicht im folgenden Jahr gezahlt wird.
Wir beraten Sie daher gerne und helfen Ihnen bei der Zahlung Ihrer Steuer als Nicht Residente sowie bei der Klärung aller Fragen, die Sie haben.

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